BLITZSCHUTZ-PRÜFUNGEN
 
Die Prüfung von Blitzschutzsystemen erfolgt nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Hierzu gehören die Prüfung der Dokumentation, die Besichtigung des Blitzschutzsystems, die erforderlichen Messungen und die Erstellung eines Prüfberichtes.
 
Zweck der Prüfung ist es sicher zu stellen, dass die Blitzschutz- anlage vollständig der Norm entspricht sowie eine dauerhafte und einwandfreie Funktion hat. Die Blitzschutzmaßnahmen sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Ein ordnungsgemäßes Blitzschutzsystem schützt ein Gebäude gegen direkte und indirekte Blitzeinwirkung.
 
Wiederholungsprüfungen sollen, je nach Schutzklasse des Gebäudes, alle 1 bis 4 Jahre durchgeführt werden. Bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen, so gelten diese Fristen als Mindestanforderungen.
 
Unser Leistungsspektrum:
 
  Prüfung des äußeren Blitzschutzes (Fangstangen, Ableiter, Erder)
 
  Prüfung des inneren Blitzschutzes (Blitzstrom-, Überspannungsableiter)
 
  Erstellung der rechtssicheren Prüfprotokolle
 
  Terminservice für Wiederholungsprüfungen